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Tages-Anzeiger

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Leben in Zürich

Rechtzeitig vorsorgen: Brauche ich einen Vorsorgeauftrag oder ein Testament?

 

Rechtzeitig vorsorgen: Brauche ich einen Vorsorgeauftrag oder ein Testament?

Daniel Manhart-Steiner, Geschäftsführer Steiner Vorsorge AG Bild: Steiner Vorsorge AG

Seit über 50 Jahren beraten die Spezialisten der Steiner Vorsorge AG Personen, die für den Todesfall vorsorgen möchten. Als neutrale Institution ist die Steiner Vorsorge eine zuverlässige Partnerin bei der Organisation der Belange nach dem Ableben und setzt den letzten Willen ihrer Kunden konsequent um. Das Team von langjährigen Mitarbeitenden ist kompetent in allen Fragen rund um das Sterben. Dies macht es möglich, alles aus einer Hand unter einem Dach anzubieten: Testaments- und Erbschaftsberatung, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und die umfassende Bestattungsorganisation.

Testament

Wenn ein Testament vorliegt, gibt das den Erben die Sicherheit, dass sie tatsächlich die bestimmten Erben sind und nicht irgendwo eine andere Verfügung mit anderen Bestimmungen zum Vorschein kommen kann. Die Testamentsexperten der Steiner Vorsorge formulieren auf Kundenwunsch einen Testamentsentwurf. Die Wünsche der Kunden werden im Gespräch aufgenommen und exakt festgehalten. Eine weitere Dienstleitung ist die Prüfung eines bestehenden Testaments durch eine Fachperson. Damit wird verhindert, dass das Testament etwa aufgrund unklarer Formulierungen ungültig ist. Zudem übernimmt die Steiner Vorsorge die sichere Aufbewahrung des Testaments. Als unabhängige Willensvollstreckerin kann sie garantieren, dass nach dem Tod der im Testament festgehaltene letzte Wille ohne Wenn und Aber umgesetzt wird.

Bestattungsanordnung

«Eine Bestattungsanordnung bei der Steiner Vorsorge zu hinterlegen, ist Fürsorge in eigener Sache», sagt Daniel Manhart-Steiner, Geschäftsführer des Familienunternehmens. Denn wer im Voraus alles für den Todesfall bestimmt, erlebt das erleichternde Gefühl, dass auch nach dem Tod die eigenen Bedürfnisse ernst genommen und nach ihnen gehandelt werden. Vorzusorgen bedeutet auch sicherzustellen, dass sich Angehörige und Freunde in ohnehin schwierigen Stunden nicht um Organisatorisches kümmern müssen.

Vorsorgeauftrag

Im Falle einer Urteilsunfähigkeit entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) darüber, wer sich als Beistand um die persönlichen Angelegenheiten kümmert. Mit einem Vorsorgeauftrag nimmt man diese Entscheidung selbst in die Hand und überträgt die Verantwortung einer Person oder Institution des Vertrauens – und entscheidet somit selbst, wer in welchem Umfang die eigenen Belange vertritt.

Eine umfassende Sterbevorsorge ist eine Vertrauensangelegenheit. «Es ist uns ein grosses Anliegen, unsere Kunden im letzten Lebensabschnitt schrittweise, einfühlsam und immer nur soweit wie notwendig und gewünscht zu begleiten», sagt Daniel Manhart-Steiner.

Steiner Vorsorge AG
Bestattungs- und Nachlasstreuhand
Fraumünsterstrasse 19
8001 Zürich
Tel. 044 200 71 20
www.steiner-vorsorge.ch